Die Verkehrsregeln können im Ausland zum Teil völlig anders sein als in Deutschland. Das gilt auch bei den Vorschriften zu den Winterreifen. Wer im Winter mit einem Pkw verreist, dessen Bereifung nicht den landesspezifischen Bestimmungen entspricht, kann bestraft werden.
Wer mit Sommerreifen bei Eis und Schnee unterwegs ist, geht ein unnötig hohes Unfallrisiko ein. Daher gibt es hierzulande die situative Winterreifenpflicht. In anderen Ländern kann man, anders als in Deutschland, auch bestraft werden, wenn man in einem bestimmten Zeitraum ohne Winterreifen unterwegs ist, egal welche Straßenverhältnisse vorliegen.
Nicht jedes Land der Europäischen Union (EU) hat die gleichen Verkehrsvorschriften für Autos. Das gilt auch für die Winterreifenpflicht. In Deutschland besteht gemäß § 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) eine situative Winterreifenpflicht. Demnach darf ein Pkw bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf öffentlichen Straßen nur fahren, wenn Winterreifen montiert sind.
Auch in anderen Staaten wie Luxemburg, Rumänien oder Slowakei gibt es eine ähnliche generelle situative Winterreifenpflicht. Herrschen auf der gefahrenen Strecke winterliche Straßenverhältnisse, darf man diese nur nutzen, wenn der Wagen mit Winterreifen ausgerüstet ist. Ein genauer Zeitraum ist hier nicht vorgegeben. Das heißt, schneit es im April oder Mai, muss auch dann mit Winterreifen gefahren werden.
Temporäre Winterreifenpflicht
Es gibt aber auch Staaten, die eine zeitlich begrenzte situative Winterreifenpflicht vorgeben. In Finnland gilt diese vom 1. November bis 31. März und in Österreich von 1. November bis 15. April.
In anderen Ländern gibt es eine Winterreifenpflicht, die unabhängig von den Witterungs- und Straßenverhältnissen für einen festgelegten Zeitraum besteht. Das heißt, auch bei trockenen, schneefreien Straßen müssen in dieser Zeit Winterreifen genutzt werden.
Dies gilt beispielsweise in Bulgarien vom 15. November bis 1. März, in Estland vom 1. Dezember bis 1. März, in Kroatien vom 15. November bis 15. April, in Slowenien vom 15. November bis 15. März, in Schweden vom 1. Dezember bis 31. März und in Tschechien vom 1. November bis 31. März.
Regionale Vorgaben innerhalb eines Landes
In manchen Staaten sind Winterreifen nur zu bestimmten Zeiten in festgelegten Regionen vorgeschrieben, wie zum Beispiel in Frankreich. Vom 1. November bis 31. März dürfen hier folgende Regionen nur mit Winterreifen befahren werden: Alpen, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen, Vogesen und Gebirgsregionen in Korsika. Entsprechende Straßenschilder können aber auch in anderen Regionen des Landes Winterreifen oder Schneeketten auf bestimmten Strecken vorschreiben.
Zwar gibt es auch in Italien keine generelle Winterreifenpflicht, lokale Behörden können jedoch für bestimmte Strecken oder Regionen die Nutzung von Winterreifen und/oder Schneeketten festlegen.
Unter anderem besteht im italienischen Teil der Brennerautobahn vom 15. November bis 15. April abschnittsweise eine Winterausrüstungs-Pflicht. In dieser Zeit müssen zum Befahren der genannten Autobahn entweder Winterreifen montiert oder Schneeketten an Bord sein. Eine temporäre Winterreifenpflicht gibt es zudem vom 15. Oktober bis 15. April auf bestimmten Strecken im Aosta-Tal.
Für einzelne Streckenabschnitte wie für Bergregionen können auch in Spanien Winterreifen und/oder Schneeketten sowie in Portugal und Ungarn Schneeketten vorgeschrieben sein.
Länder ohne irgendeine Winterreifenpflicht
In anderen Ländern gibt es überhaupt keine Regelungen, die die Nutzung von Winterreifen vorschreiben. Dazu zählen unter anderem Belgien, Dänemark, Griechenland, Island, Irland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen und die Schweiz. Allerdings werden auch hier bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen empfohlen.
Zudem muss man in einigen dieser Länder wie in Norwegen, Polen und der Schweiz mit Sanktionen rechnen, wenn die Bereifung nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist und man deshalb sein Auto nicht beherrscht oder gar einen Unfall verursacht.
Informationen zu länderspezifischen Vorgaben
Zwar ist in Deutschland bei Sommer- und Winterreifen gesetzlich eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Verkehrsexperten raten aber zu mindestens vier Millimetern Profiltiefe bei Winterreifen. In manchen Ländern wird generell eine höhere Mindestprofiltiefe als in Deutschland verlangt.
So sind beispielsweise in Tschechien und Bulgarien vier Millimeter, in Island, Schweden und Slowenien drei Millimeter sowie in Frankreich 3,5 Millimeter vorgeschrieben. In Österreich muss die Profiltiefe bei Radialreifen mindestens vier Millimeter und bei Reifen in Diagonalbauart wenigstens fünf Millimeter betragen.
Reifen mit Spikes sind wie in Deutschland auch in manch anderem Land, darunter Polen, Slowenien, Tschechien und den Niederlanden, verboten. Die Niederlande erlauben zudem selbst bei geschlossener Schneedecke das Fahren mit Schneeketten nicht. Dies verdeutlicht, wie unterschiedlich die Verkehrsvorschriften in Europa sind. Wer sich nicht an die jeweiligen Regeln hält, muss mitunter mit hohen Geldstrafen rechnen.
Vor einer Fahrt ins Ausland sollte man sich deshalb vorab informieren, was im jeweiligen Land gilt. Der Webauftritt des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) informiert über die Winterreifenpflicht in EU-Ländern. Die kostenlose App „Mit dem Auto ins Ausland“ des EVZ bietet darüber hinaus eine Übersicht zu den Verkehrsvorschriften der EU-Länder inklusive Island, Norwegen und der Schweiz.
Quelle: (verpd)