Viele Versicherer bieten ihren Kunden eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlweise an. Doch dafür müssen in der Regel Zusatzkosten in Kauf genommen werden. Die Prämien lassen sich aber auch ohne Zuschlag auf das Jahr verteilen.

Liegt die Hauptfälligkeit mehrerer Versicherungspolicen in einem Monat, werden nicht selten hohe Jahresbeiträge auf einen Schlag fällig. Viele Kunden wählen daher eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlweise, um die Prämienbelastung auf das ganze Jahr zu verteilen. Dafür verlangen die meisten Versicherer jedoch Teilzahlungszuschläge. Es ist jedoch auch eine Beitragsaufteilung ohne diese Zusatzkosten möglich.

In der Regel sind die Versicherungsbeiträge jährlich im Voraus fällig. Gegen Zuschlag kann in den meisten Fällen auch eine Ratenzahlung, konkret eine halb- oder vierteljährliche, manchmal sogar eine monatliche Zahlung vereinbart werden.

Dabei berechnet sich der Ratenzahlungszuschlag stets aus dem vollen Beitrag. Gestundet wird jedoch immer nur ein Teil der Prämie. So kostet ein Zuschlag von fünf Prozent bei vierteljährlicher Zahlungsweise stattliche 13 Prozent Effektivzins.

Hauptfälligkeiten verschieben

Wer eine entlastende Beitragsaufteilung auf das ganze Jahr erreichen, aber die Ratenzuschläge vermeiden möchte, muss nur die Hauptfälligkeiten der verschiedenen Policen ungefähr gleichmäßig auf das Jahr verteilen. Somit könnte zum Beispiel die Autoversicherung im Januar, die Rechtsschutzversicherung im Februar, die Hausratversicherung im März, die private Krankenversicherung im Mai, die Unfallversicherung im Juli und die Lebensversicherung im September fällig werden.

Die meisten Versicherer gestalten die Fälligkeit des jeweiligen Jahresbeitrages flexibel nach den Wünschen der Kunden. Auch nachträgliche Änderungen sind normalerweise kein Problem. Eine Ausnahme ist die Kfz-Versicherung. Hier ist zum Wohle des Kunden meist die Hauptfälligkeit der 1. Januar eines Jahres. Der Grund: Ein im Kalenderjahr verbesserter Schadenfreiheitsrabatt gilt erst ab der ersten Beitragsfälligkeit des nächsten Jahres. Der früheste Zeitpunkt, an dem sich die Kfz-Prämie aufgrund eines unfallfreien Jahres reduziert, ist demnach der 1. Januar des nächsten Jahres.

Auch wer andere unregelmäßige Ausgaben hat, wie beispielsweise vierteljährliche Hypothekenzinsen, sollte diese in die Planung der Kostenaufteilung mit einbeziehen. So wird das Haushaltsbudget möglichst gleichmäßig ohne Zusatzkosten belastet und Ausgabenspitzen vermieden.

(verpd)

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