Noch nie war das geschenkte und vererbte Vermögen so hoch wie letztes Jahr. Zwar ist die Höhe einer Erbschaft- oder Schenkungsteuer gesetzlich festgelegt, es gibt für den Erblasser aber durchaus legale Möglichkeiten, wie sich die spätere Steuerlast des Begünstigten reduzieren lässt.
Möchten Eltern eines oder mehrere ihrer Kinder vom Erbe ausschließen und ihnen sogar den Pflichtteil verwehren, ist letzteres nur möglich, wenn bestimmte Kriterien zutreffen.
Nur bestimmte Angehörige haben ein Anrecht auf einen Teil des Erbes, auch wenn sie in einem bestehenden Testament nicht genannt sind.
Will man die Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung nicht seinen Erben überlassen, gilt es zu Lebzeiten die richtigen Weichen zu stellen. Das belegt ein aktuelles Urteil.
Die Höhe einer Erbschaft- oder Schenkungsteuer hängt unter anderem davon ab, in welchem Familienverhältnis Erblasser oder Schenker zum Begünstigten stehen. Es gibt aber auch legale Tricks seitens des Erblassers oder Schenkers, um die spätere Steuerlast des Begünstigten zu reduzieren.
Viele möchten zu Lebzeiten bestimmen, wer nach dem eigenen Ableben erben soll. Allerdings können bestimmte Angehörige wie der Ehepartner und die Kinder nur in seltenen Fällen komplett vom Erbe ausgeschlossen werden, wie ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch zeigt.
Ob man vom Erbe eines Angehörigen Anspruch auf einen Pflichtteil hat, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad ab. Wer als gesetzlicher Erbe seinen Pflichtteil einfordern möchte, muss zudem bestimmte Fristen einhalten, um nicht leer auszugehen.
Man macht es den Hinterbliebenen nicht unbedingt einfacher, wenn man seinen Nachlass nicht beizeiten regelt. Auch wer nicht will, dass nach seinem Ablegen sein Hab und Gut nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt wird, sollte zu Lebzeiten entsprechende Festlegungen treffen.
Wie hoch die Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist, hängt von diversen Faktoren ab. Doch wer etwas vererben oder verschenken möchte, kann mit legalen Maßnahmen die Steuerlast des Begünstigten reduzieren.
Um als erbberechtigter Angehöriger keine Nachteile zu haben, ist es wichtig zu wissen, wann zumindest das Pflichtteil einzufordern ist, um nicht versehentlich komplett auf den zustehenden Erbanteil zu verzichten.
Viele wollen bereits zu Lebzeiten regeln, wer ihren Nachlass erben soll, und machen deshalb ein Testament. Doch nicht in allen Fällen ist dies die beste Lösung.
Wer seinen Angehörigen etwas überlassen oder vererben möchte, kann frühzeitig dafür sorgen, dass die Steuerlast dafür möglichst gering ausfällt.
Statistisch gesehen erwartet jeder vierte Bundesbürger in den nächsten zehn Jahren ein Erbe. Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, sollte jeder, der etwas vererben möchte, bereits im Voraus überlegen, was dabei die beste Lösung ist.
Erblasser und Schenker können bereits im Voraus etwas unternehmen, damit der Erbe die Erbschaft beziehungsweise der Beschenkte das Geschenk mit möglichst wenigen Abzügen erhält.
Für eine optimale Absicherung der Hinterbliebenen muss auch die Erbschaftssteuer in die Planung mit einbezogen werden. Nur so wird sichergestellt, dass die Angehörigen nicht weniger erhalten als gedacht.