Zwar haben in diesem Jahr drei weitere Bundesländer, als Letztes Baden-Württemberg, eine Rauchmelderpflicht für Neubauten eingeführt, doch noch immer ist der vorgeschriebene Brandschutz für Neu- und Bestandsbauten bei Weitem nicht flächendeckend.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) regulieren die Versicherer jährlich rund 800.000 Brandschäden und zahlen mehr als drei Milliarden Euro Schadenszahlungen an die geschädigten Privat- und Firmenkunden aus. Alleine in den letzten fünf Jahren starben jedes Jahr über 300 Menschen durch Wohnungsbrände. Vor allem nachts sind diese Brände besonders gefährlich, weil auch der menschliche Geruchssinn schläft. Ein Rauchmelder hilft, dass Betroffene frühzeitig die Gefahr erkennen können.

Viele Brandopfer könnten noch leben oder unverletzt sein, wenn in allen Haushalten Feuer- beziehungsweise Rauchmelder installiert wären, denn zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Die meisten der Brandopfer ersticken. Während der Mensch nämlich schläft, ist der Geruchssinn nicht oder nur vermindert aktiv, das heißt er wacht nicht unbedingt wegen einer Rauchentwicklung auf.

Im Gegensatz dazu hört ein Schlafender schrille Alarmtöne, wie die eines Rauchmelders, und wird dadurch entsprechend geweckt. Allerdings haben immer noch drei der 16 Bundesländer keine entsprechende Brandmelderpflicht.

Noch immer keine flächendeckende Rauchmelderpflicht

Bayern und Nordrhein-Westfalen haben im Frühjahr dieses Jahres wie bereits zehn Bundesländer vor ihnen eine Einbaupflicht für Rauchmelder eingeführt. Baden-Württemberg folgte ihnen am 10. Juni 2013. Immer gibt es jedoch in Berlin, Brandenburg und Sachsen keine Rauchmelderpflicht. Allerdings sind auch in den anderen Bundesländern die gesetzlichen Regelungen teils sehr unterschiedlich, sodass es auch hier im Brandschutz per Rauchmelder noch Lücken gibt.

In Neu-, Um- und auch in Bestandsbauten besteht in folgenden Ländern eine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Für folgende Länder besteht zwar bereits eine Einbaupflicht von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten, doch für das Nachrüsten bestehender Gebäude gibt es noch Übergangsfristen: in Hessen und Baden-Württemberg bis Ende 2014, in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und in Bremen bis Ende 2015, in Nordrhein-Westfalen bis Ende 2016 und in Bayern bis Ende 2017.

In Thüringen und Saarland gibt es für bestehende Gebäude derzeit noch keine vorgesehene Nachrüstpflicht. Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Regelungen der Rauchmelderpflicht stehen im Onlineauftritt der Initiative Rauchmelder retten Leben. Unter der gleichen Internetseite www.rauchmelder-lebensretter.de finden Interessierte wichtige Kriterien, die ein Rauchmelder mindestens erfüllen sollte, Tipps zum Brandschutz sowie wichtige Verhaltensmaßregeln im Brandfall.

(verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden