In 13 der 16 Bundesländer gibt es mittlerweile eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Feuer- beziehungsweise Rauchmeldern in Wohnungen.
Fast alle Bundesländer schreiben mittlerweile die Installation von Rauchwarnmeldern in neuen oder umgebauten Wohnungen beziehungsweise Wohnhäusern vor. Bei bereits bestehenden Immobilien gilt je nach Bundesland vereinzelt noch eine Übergangsfrist.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Rauchwarnmeldereinbau sind je nach Bundesland teilweise unterschiedlich. Sie sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer und in Kurzform auch auf den Internetseiten der Initiative Rauchmelder retten Leben zu finden.
In folgenden Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern in neu gebauten oder umgebauten Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Installationspflicht für Neu- und Bestandsbauten
In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz müssen auch bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. In folgenden Bundesländern gibt es für diese sogenannten Bestandsbauten Übergangsfristen, danach müssen auch hier in allen Bestandsbauten Brandmelder eingebaut werden: bis Ende 2014 in Baden-Württemberg und Hessen, bis Ende 2015 in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt sowie in Bremen, bis Ende 2016 in Nordrhein-Westfalen, bis Ende 2017 in Bayern und bis Ende 2018 in Thüringen.
Im Saarland gilt bisher nur eine Brandmelderpflicht für Neu- und Umbauten, doch die dortige Landesregierung hat bereits angekündigt, dass in Kürze auch eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten verabschiedet werden soll. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen existiert vorerst noch keine gesetzliche Rauchmelderpflicht.
Da in Deutschland jedes Jahr immer noch 600 Menschen bei einem Brand ums Leben kommen, sollten hier Immobilienbesitzer und Mieter in jedem Bundesland schon aus Eigeninteresse Brandmelder in ihren Wohnungen installieren.
Die wichtigsten Plätze für Feuermelder
In den Bundesländern mit vorgeschriebener Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Bauherr, Immobilieneigentümer oder Vermieter verantwortlich.
Jeweils ein Rauchmelder muss nach den aktuellen Vorgaben dieser Bundesländer mindestens in den Schlafräumen, den Kinderzimmern und in den Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, installiert sein.
Ein Vermieter hat meist auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder zu jeder Zeit betriebsbereit sind. Er kann die Installation und/oder die Instandhaltung oder Wartung, insbesondere den regelmäßigen Batteriewechsel der Warnmelder, sowie die Funktionsprüfung per ausdrücklicher Regelung im Mietvertrag jedoch auf den Mieter übertragen. Auch eine Ergänzungsvereinbarung zu einem bestehenden Mietvertrag ist möglich.
Worauf es bei einem zuverlässigen Feuermelder ankommt
Nach Aussagen des Bundesverbands Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (BVBF) ist jedoch nicht bei jedem der angebotenen Rauchmelder ein ausreichender Schutz gewährleistet. Auf den Internetseiten des Verbandes stehen neben Tipps zum Brandschutz sowie den wichtigsten Verhaltensmaßregeln für den Fall eines Feuers auch Hinweise, worauf man beim Kauf von Rauchmeldern achten sollte. Prinzipiell sollte ein Rauchmelder eine CE-Kennzeichnung und das Zeichen für geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) aufweisen sowie eine Vds-Zertifizierung besitzen.
Relativ neu ist das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Alle Rauchmelder mit dieser Kennzeichnung bieten eine geprüfte Langlebigkeit, wenige Falschalarme sowie eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer.
Zudem sollte der Warnmelder eine Prüfvorrichtung zur regelmäßigen Funktionskontrolle, eine Warneinrichtung, die einen Spannungsabfall der Batterien akustisch meldet, und eine Schutzvorrichtung gegen Schmutz wie Staub und Insekten haben. Zusätzliche Informationen rund um das Thema Rauchmelder geben auch die Internetseiten der Initiative Rauchmelder retten Leben.
(verpd)