Durch einen Brand im eigenen Haushalt kann man sein gesamtes Hab und Gut verlieren. Welche Versicherungspolicen in dem Fall zumindest vor einem finanziellen Desaster schützen.
Im Internet werden diverse Alternativen zu teuren Wärmespendern vorgestellt und gehandelt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. warnt jetzt vor Experimenten und benennt die drei gefährlichsten Risiken.
Eine Analyse der teuersten Versicherungsschäden im Industriebereich auf nationaler und internationaler Ebene verdeutlicht unter anderem die schlimmsten Schadenrisiken für deutsche Industrieunternehmen.
Nicht nur zur Weihnachtszeit und zu Silvester besteht zu Hause ein Brandrisiko. Ein entsprechender Versicherungsschutz sorgt dafür, dass ein solches Unglück, egal wann es passiert, nicht auch noch zum finanziellen Problem wird.
Die stimmungsvolle Weihnachtsbeleuchtung kann schnell zu einem Wohnungsbrand werden – und zwar auch dann, wenn statt echter Kerzen elektrische Lichterketten eingesetzt werden. Denn nicht nur die Flammen, sondern auch die kleinen Birnchen können sehr heiß werden. Die Alternative: LEDs.
Rauchmelder müssen mittlerweile bei allen 16 Bundesländern in Neubauten und in 15 Bundesländern auch in Bestandsbauten eingebaut sein – dies gilt auch bei Mietwohnungen. Daher sollten Vermieter und Mieter wissen, wer letztendlich für die Installation und Wartung verantwortlich ist.
In neu- oder umgebauten Wohnungen besteht seit 2017 in allen Bundesländern die Pflicht, Rauchmelder zu installieren. In vielen Bundesländern, aber noch nicht bei allen, gilt dies auch für bestehende Wohnungen. Warum die Melder in allen Wohnungen installiert sein sollten.
In der Advents- und Weihnachtszeit ist das Brandrisiko besonders hoch. Wer allerdings ein paar Tipps berücksichtigt, kann sein individuelles Risiko deutlich senken.
Versicherte, die es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, können in Schwierigkeiten geraten und müssen dann deutlich mehr Nachteile in Kauf nehmen, als wenn sie ehrlich gewesen wären. Das belegt ein Urteil des Oldenburger Oberlandesgerichts.
In 13 der 16 Bundesländer gibt es mittlerweile eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Feuer- beziehungsweise Rauchmeldern in Wohnungen.
Zwar haben in diesem Jahr drei weitere Bundesländer, als Letztes Baden-Württemberg, eine Rauchmelderpflicht für Neubauten eingeführt, doch noch immer ist der vorgeschriebene Brandschutz für Neu- und Bestandsbauten bei Weitem nicht flächendeckend.
Warum ein Hauseigentümer auch für einen Brandschaden haften muss, obwohl er ihn nicht selbst verschuldet hat, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.