Jeder Pkw muss mit einem Verbandkasten ausgestattet sein. Seit 1. Januar 2014 gilt eine geänderte Norm, bezüglich des mitzuführenden Erste-Hilfe-Materials. Welche Bestandteile mitgeführt werden sollten und welche nicht mehr.

Es ist gesetzlich geregelt, dass jeder Pkw mit einem Verbandkasten ausgestattet sein müssen. Zum 1. Januar 2014 wurde durch eine geänderte Norm der Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens an die aktuellen notfallmedizinischen Erkenntnissen angepasst.

Schon seit Längerem müssen jeder Pkw sowie auch eine Vielzahl anderer Fahrzeuge, die schneller als sechs Stundenkilometer fahren können, mit Erste-Hilfe-Material ausgestattet sein. Geregelt ist dies in Paragraf 35h StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).

Der Inhalt dieses Erste-Hilfe-Kastens wird durch die Norm DIN 13164 festgelegt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 wurde diese Norm geändert und nach Angaben des Bundesverbandes Medizintechnologie e.V. (BVMed) den aktuellen notfallmedizinischen Erkenntnissen angepasst.

Diese Erste-Hilfe-Materialien sollten dabei sein

Ein der aktuellen Norm entsprechender Verbandkasten sollte neben dem bisherigen Inhalt ein 14-teiliges Pflasterset enthalten. Dieses besteht aus gebrauchsfertigen, zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden, einem Verbandpäckchen in Kindergröße (Größe K) sowie zwei einzeln verpackte Hautreinigungstücher.

Einige wenige bereits vorgeschriebenen Bestandteile wurden reduziert. Statt acht sind nur noch vier Wundschnellverbände (10 cm x 6 cm), statt drei nur noch zwei Verbandpäckchen der Größe M (8 cm x 10 cm) und statt zwei nur noch ein Verbandtuch BR (für Brandwunden) notwendig. Zudem entfallen die Mullbinden als Alternative für Fixierbinden.

Verbandkasten-Inhalt nach DIN 13164

ab 2014

Unterschied zur bisherigen Norm

1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm

Wie bisher

1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm

Wie bisher

2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm

Stückzahl von drei auf zwei reduziert

1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm

Wie bisher

1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm

Stückzahl von zwei auf eins reduziert

1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm

Wie bisher

6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm

Wie bisher

2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m

Wie bisher

3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m

Wie bisher

2 Dreiecktücher DIN 13168

Wie bisher

1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm

Wie bisher

1 Schere DIN 58279

Wie bisher

4 Einmalhandschuhe DIN EN 455

Wie bisher

1 Erste-Hilfe-Broschüre

Wie bisher

1 Inhaltsverzeichnis

Wie bisher

14-teiliges Pflasterset bestehend aus:

4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm

Stückzahl von acht auf vier reduziert

2 Fingerkuppenverbände

Neu

2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm

Neu

2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm

Neu

4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm

Neu

2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)

Neu

Übergangszeit für alte Erste-Hilfe-Kästen

Die Übergangszeit der neuen Norm beträgt nach Angaben der BVMed ein Jahr, sodass im Jahr 2014 sowohl die alte als auch die neue Norm gültig sind. Deswegen können Händler auch in diesem Jahr noch neue Erste-Hilfe-Kästen verkaufen, deren Inhalt der alten Fassung der Norm entspricht.

Die Autofahrer dürfen ihre bisherigen Verbandkästen so lange verwenden, bis im Paragraf 35h StVZO auf die neue Norm verwiesen wird. Die Experten des BVMed rechnen in den nächsten Monaten, spätestens aber bis Ende des Jahres mit einer entsprechenden Änderung. Erst dann müssen alle Autofahrer einen Kfz-Verbandkasten nach der neuen Norm mitführen.

Wer bereits jetzt seinen Verbandkasten umstellen will, beispielsweise weil einige Bestandteile bereits das Verfallsdatum erreicht haben und daher nicht mehr verwendet werden dürfen, kann entweder die neuen Inhalte einzeln oder gleich einen neuen Erste-Hilfe-Kasten kaufen. Wie der BVMed betont, „kann der Neuerwerb eines aktuell bestückten Verbandkastens günstiger sein als die Ergänzung aller neuen oder abgelaufenen Materialien“. Möchte man sich einen neuen Verbandkasten zulegen, sollte man darauf achten, dass der Inhalt auch der neuen Normversion entspricht.

(verpd)

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