Wie der Einzelne vorsorgen kann, damit ein eventuell notwendiger Krankenhausaufenthalt auch ohne finanzielle Mehrbelastung möglichst angenehm wird.

Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig werden kann. Doch mit einer richtigen Vorsorge haben auch gesetzlich Krankenversicherte mehr Freiheit bei der Wahl der Klinik sowie der Art der Unterbringung und Behandlung.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuches und muss medizinisch zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein. Dies gilt auch für eine stationäre Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus. Daher können gesetzlich Krankenversicherte nur in einem gewissen Umfang entscheiden, in welches Krankenhaus sie gehen.

Ein Arzt, der eine stationäre Behandlung verordnet, kann unter Berücksichtigung der Erkrankung nur die beiden nächstgelegenen Krankenhäuser angeben, die er für geeignet hält. Auch bei der Art der Unterbringung und der Frage, welcher Arzt die Behandlung vornimmt, gibt es nur ein eingeschränktes Mitspracherecht. Denn die GKV übernimmt nur die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt.

Eingeschränkte Wahlmöglichkeiten

Wer als Patient mehr Wahlmöglichkeiten wünscht, muss darauf gefasst sein, dass er mögliche Zusatzkosten selbst tragen muss.

Wenn ein Patient beispielsweise ohne zwingenden Grund in ein anderes als das vom Arzt vorgeschlagene Krankenhaus geht und dies nicht von der Krankenkasse genehmigt wurde, muss er mit einer Rückforderung der dadurch verursachten Mehrkosten rechnen. Denn in einer anderen Klinik können die dortigen Behandlungs- und Pflegesätze höher sein als bei dem vom Arzt vorgegebenen Krankenhaus.

Zudem muss der Patient auch die eventuell anfallenden Mehrkosten für seinen Transport in die von ihm gewählte Klinik selbst tragen. Auch wenn ein gesetzlich Krankenversicherter ein Einbettzimmer und/oder eine Chefarztbehandlung während seines Krankenhausaufenthaltes wünscht, muss er mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Nicht nur für mehr Komfort im Krankenhaus

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch Lösungen an, damit auch gesetzliche Krankenversicherte ohne Kostenrisiko mehr Wahlmöglichkeiten bei einem Krankenhausaufenthalt haben. Eine bestehende private Krankenzusatz-Versicherung übernimmt beispielsweise je nach Vertragsvereinbarung die anfallenden Mehrkosten, wenn ein anderes als das vom Arzt vorgegebene Krankenhaus gewählt wird.

Auch die Zusatzkosten für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibett- statt im Mehrbettzimmer und/oder die Mehrausgaben für eine Chefarztbehandlung oder für einen anderen Spezialisten können mit einer solchen Police abgedeckt werden.

Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen in der Regel zusätzliche Kosten wie der grundsätzlich von jedem erwachsenen Kassenpatienten zu zahlende Eigenanteil von zehn Euro pro Tag Krankenhausaufenthalt für maximal 28 Tage an. Diese Kosten lassen sich durch eine Krankenhaustagegeld-Versicherung abdecken. Der Versicherte erhält dabei für jeden Tag, den er als Patient stationär in der Klinik verbringt, einen vorher vereinbarten, festen Geldbetrag zur freien Verfügung ausbezahlt.

Quelle: (verpd)

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