Zahlreiche Ausgaben wie beispielsweise für bestimmte Versicherungen sind noch in diesem Jahr steuerlich absetzbar, wenn Zahlungen dafür bis zum 31. Dezember 2013 geleistet werden.

Wer in diesem Jahr noch bestimmte Ausgaben tätigt, kann seine Steuerlast für 2013 minimieren. Finanzielle oder versicherungsrechtliche Vorteile für dieses, aber auch für nächstes Jahr gibt es zudem, wenn gewisse Fristen rechtzeitig eingehalten und bestimmte Anträge eingereicht werden.

Für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten bei der Lohn- und Einkommensteuer für 2013 ist es wichtig, dass bestimmte Rechnungsbeträge noch in diesem Jahr bezahlt werden. Sogenannte Werbungskosten sind zwar für Arbeitnehmer bis zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 Euro absetzbar. Wer mit Quittungen belegt, dass er in 2013 dafür mehr ausgegeben hat, kann im bestimmten Rahmen auch mehr steuerlich absetzen.

Zu den Werbungskosten zählen beispielsweise Arbeitsmittel, wie Fachliteratur oder Bürobedarf, Ausgaben für Berufskleidung, Bewerbungskosten oder Beiträge für Berufsverbände. Versicherungen, die überwiegend Risiken der beruflichen Tätigkeit abdecken, wie die Musikinstrumente-Versicherung bei Berufsmusikern oder die Diensthaftpflicht-Versicherung für Lehrer, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, sind ebenfalls als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Welche Versicherungen absetzbar sind

Versicherungen, die sowohl private wie auch berufliche Risiken abdecken, können anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden. Beispielsweise sind in einer Privatrechtsschutz-Versicherung für Arbeitnehmer oft Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber mitversichert. Die genannte Rechtsschutz- wie auch eine kombinierte Berufs- und Privathaftpflicht-Police sind in Höhe des beruflichen Prämienanteils absetzbar.

Bei einer privaten Unfallversicherung sind üblicherweise auch Unfälle abgedeckt, die sich während der Berufstätigkeit ereignen. Bei der Unfallversicherung erkennt das Finanzamt in der Regel pauschal die Hälfte der im Steuerjahr gezahlten Prämie als Werbungskosten an.

Vorsorgen und Steuern sparen

Auch andere Ausgaben beispielsweise für verordnete Medikamente oder Behandlungen, für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleister, wie eine Haushaltshilfe können unter Umständen die Steuerlast reduzieren. Ebenso sind private Vorsorgeaufwendungen je nach Vertragsgestaltung steuerlich absetzbar.

Darunter fallen beispielsweise gezahlte Prämien für private Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Risikolebens-Versicherungen sowie Beiträge zur eigenen Altersvorsorge. Da einige Kosten komplett, andere wie für Arbeitsmittel nur anteilig steuermindernd sind, ist es sinnvoll, bei individuellen Fragen einen Steuerberater oder auch das zuständige Finanzamt hinzuzuziehen.

Beratung hilft Geld sparen

Wer nicht nur steuerliche Vorteile nutzen will, sondern auch alle finanziellen Vorteile, die eine staatlich geförderte private Altersvorsorge bietet, sollte sich bei einem Versicherungsvermittler erkundigen, ob ihm eine Förderung für einen Riester- oder Rürup-Vertrag zusteht. Förderberechtigte sollten schnell einen entsprechenden Vertrag abschließen und die notwendigen Versicherungsbeiträge für 2013 einzahlen, denn nur dann steht ihnen noch die komplette staatliche Förderung für dieses Jahr zu.

Auch wer sichergehen möchte, dass er im Bereich der Versicherungen in 2013 nicht bares Geld verschenkt, nur weil er Fristen verpasst, sollte sich umfassend von einem Versicherungsfachmann beraten lassen.

Reduzierte Steuerlast für 2014

Es gibt diverse Freibeträge, beispielsweise für die regelmäßig anfallenden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für ein neugeborenes Kind, welche die Steuerlast eines Arbeitnehmers von vornherein mindern können.

Ein überhöhter Lohnsteuerabzug vom Bruttogehalt in 2014 lässt sich verhindern, wenn Arbeitnehmer bestimmte steuerlich absetzbare Kosten vorab dem Finanzamt bekannt geben und dabei entsprechende Fristen einhalten.

Für eine niedrigere Lohnsteuer in 2014

Der Arbeitnehmer muss dazu beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag einreichen. Den hierfür notwendigen amtlich vorgeschriebenen Vordruck, wie den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2014 oder den Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2014, gibt es kostenlos online im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung oder direkt beim zuständigen Finanzamt.

Eine Steuerermäßigung für die ab Januar 2014 ausbezahlten Löhne gibt es nur, wenn vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. November 2014 ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Danach wird eine entsprechende Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer für das Steuerjahr 2014 berücksichtigt.

(verpd)

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