Mehr als jeder sechste Haushalt in Deutschland hält mindestens einen Hund als Haustier. Doch zahlreiche Hundehalter haben keine entsprechende Versicherungspolice, die sie gegen die möglichen existenzbedrohenden Schäden schützt, welche das Tier anrichten kann.

Nach Angaben des Industrieverbands Heimtierbedarf e.V. leben hierzulande rund 7,9 Millionen Hunde in über 16 Prozent aller deutschen Haushalte. Hunde sind nach Katzen damit die beliebtesten Haustiere. Allerdings verzichten immer noch einige Hundebesitzer auf ihre eigene Absicherung, falls der Hund einen Schaden anrichtet. Dabei können solche Schäden zum finanziellen Ruin führen, da der Hundehalter finanziell dafür aufkommen muss – egal ob der Hund über die Straße läuft und dabei einen Unfall verursacht oder einen anderen beißt.

Gemäß Paragraf 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss ein Hundehalter für nahezu alle Schäden finanziell aufkommen, die sein Hund anrichtet. Es ist dabei unerheblich, ob den Hund oder den Hundehalter ein Verschulden trifft oder nicht. Der Tierhalter haftet für die entstandenen Sach- und/oder Personenschäden und auch für dadurch entstehende Vermögensschäden – und zwar in voller Höhe. Beschädigt ein Hund beispielsweise beim Besuch des Nachbarn dessen Ledercouch, handelt es sich um einen Sachschaden.

Stürzt zum Beispiel ein Radfahrer, weil ihm ein Hund vor das Rad gelaufen ist, und wird er dadurch wegen bleibender Gesundheitsschäden erwerbsunfähig, handelt es sich um einen Personenschaden einhergehend mit einem Vermögensschaden, der schnell eine Million Euro oder mehr betragen kann. Der Hundebesitzer müsste unter anderem für alle Einkommensausfälle des Geschädigten, für die notwendigen Arzt- und Behandlungskosten und für ein Schmerzensgeld aufkommen. Eine finanzielle Absicherung für den Hundehalter bietet jedoch eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.

Wo die Hundehaftpflicht-Police vorgeschrieben ist

Eine solche abgeschlossene Police übernimmt für den Hundehalter nicht nur die Schäden, welche durch den Hund verursacht wurden, sondern sie wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab. Jedes Jahr zahlen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) die Versicherer für ihre Kunden, die eine entsprechende Police haben, rund 80 Millionen Euro an Schäden aus, die Hunde verursacht haben.

Einige Bundesländer schreiben mittlerweile per Hundegesetzen oder Hundeverordnungen eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung für Hundebesitzer vor. Dies ist zum einen als Schutz der Hundebesitzer gedacht und zum anderen auch, um sicherzustellen, dass die möglichen Opfer einen ausreichenden Schadenersatz erhalten.

In Hamburg, Thüringen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und seit 2016 auch in Schleswig-Holstein besteht eine generelle Verpflichtung für Hundebesitzer, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen muss jeder Halter eines Hundes mit einem Gewicht ab 20 Kilogramm oder einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern eine entsprechende Haftpflichtpolice haben.

Zahlreiche Hundehalter nehmen den finanziellen Ruin in Kauf

Mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern dürfen in allen anderen Bundesländern gefährliche Hunde oder sogenannte Kampfhunde wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pitbull Terrier nur gehalten werden, wenn eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung vorliegt. Als gefährlich gelten Hunde unter anderem, wenn aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Haltung von einer besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden muss oder ein Tier bereits einmal Personen oder Tiere angegriffen hat.

Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch keine Vorschriften hinsichtlich einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung, auch nicht für Kampfhunde. Rund 30 Prozent aller Hundebesitzer haben laut GDV derzeit noch keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie müssen im Schadenfall mit ihrem gesamten jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen für die entstandenen Schäden aufkommen.

Das gilt in den meisten Fällen auch dann, wenn der Hundebesitzer beweisen kann, dass ihn selbst kein Verschulden an dem Schadenereignis trifft. Grundsätzlich ist daher für alle Hundehalter eine Tierhalterhaftpflicht-Police – unabhängig, ob sie im jeweiligen Bundesland vorgeschrieben ist oder nicht – unentbehrlich, um bei Schäden, die ein Hund anrichten kann – egal, wie brav dieser ist –, vor einem finanziellen Ruin geschützt zu sein.

Quelle: (verpd)

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