Wird bei einem Verkehrsunfall jemand verletzt, muss normalerweise der Unfallverursacher für die Schmerzens- und Schadensersatz-Forderungen aufkommen. Doch auch wenn der Schuldige flüchtet oder nicht versichert ist und die entstandenen Kosten nicht zahlen kann, gibt es für Betroffene Hilfe.

Seit nunmehr 50 Jahren steht der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) verletzten Unfallopfern zur Seite, wenn ein Unfallverursacher geflüchtet ist oder mit einem nicht versicherten Fahrzeug den Verkehrsunfall herbeigeführt hat. Denn dann würde das Unfallopfer normalerweise keine Entschädigung erhalten.

Unfälle, bei denen der Unfallverursacher entweder mit einem Fahrzeug unterwegs war, für das keine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung bestand, Fahrerflucht begeht oder den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat, sind für den Unfallgeschädigten besonders folgenschwer. Denn sie bleiben dann auf ihrem erlittenen Personen- und/oder Sachschaden sitzen.

Hilfe bekommen diese Verkehrsunfallopfer jedoch in einigen Fällen vom Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH).

Entschädigungshöhe

Die VOH zahlt, wenn ein Unfallgeschädigter von keinem anderen, also beispielsweise dem Unfallverursacher, der eigenen Vollkasko-Versicherung oder der Krankenkasse eine Entschädigung erhalten würde. Sie stellt das Unfallopfer nach den Paragrafen 12 und folgende PflVG (Pflichtversicherungs-Gesetz) dabei so, als wäre der Schädiger mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert.

Das sind gemäß Anlage zu Paragraf 4 Absatz 2 PflVG) aktuell bei Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro und bei Sachschäden bis zu 1,12 Millionen Euro Deckungssumme. Bei Unfällen mit Fahrerflucht werden jedoch reine Sachschäden, also wenn keine gleichzeitigen Personenschäden vorliegen, nicht ersetzt. Bei Personen- und Sachschäden wird der erlittene Sachschaden unter Abzug eines Selbstbehalts von 500 Euro beglichen.

Bei besonders schweren Verletzungen sowie bei unfallbedingt eingetretenen Dauerschäden wird zudem ein Schmerzensgeld gezahlt. Die Entschädigungszahlungen, die Verkehrsopfer vom VOH bekommen, speisen sich aus einem Garantiefonds, der von allen in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherern getragen beziehungsweise finanziert wird. Staatliche Gelder werden hierfür nicht verwendet.

(verpd)

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