Eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung, verursacht durch eine Krankheit oder einen Unfall, hat meist dramatische Folgen für die Einkommenssituation des Betroffenen und seiner Familie. Mit der passenden Absicherung lassen sich zumindest die finanziellen Folgen auffangen.
Die Zahl der verunglückten Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen ist im ersten Halbjahr 2013 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2012 geringfügig gesunken. Für den einzelnen Betroffenen bringt ein solcher Unfall jedoch oftmals auch finanzielle Nachteile. Wie sich diese vermeiden lassen.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen von Kindern nur im begrenzten Rahmen. Sie greift beispielsweise nicht bei Verletzungen, die sich die Sprösslinge in der Freizeit zuziehen. Aber es gibt Möglichkeiten, den Nachwuchs rund um die Uhr abzusichern.
Wird bei einem Verkehrsunfall jemand verletzt, muss normalerweise der Unfallverursacher für die Schmerzens- und Schadensersatz-Forderungen aufkommen. Doch auch wenn der Schuldige flüchtet oder nicht versichert ist und die entstandenen Kosten nicht zahlen kann, gibt es für Betroffene Hilfe.
Sport ist zwar gesund, birgt aber auch Verletzungsgefahren. Wie sich Hobbysportler absichern können, um im Fall des Falles wenigstens finanziell gut aufgestellt zu sein.
Das Risiko als Autofahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, besteht immer – auch im Urlaub. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man sich als Unfallbeteiligter im Ausland verhalten muss, um Schwierigkeiten zu vermeiden.
Ob Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht, wenn ein Versicherter nach Feierabend auf dem Weg zum Firmenbriefkasten verunglückt, wurde kürzlich vor Gericht geklärt.
Da gemeinsame Sportaktivitäten nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Teamgeist fördern, bieten viele Firmen Betriebssportprogramme an. Die teilnehmenden Arbeitnehmer stehen jedoch nur unter dem Schutz der gesetzlicher Unfallversicherung, wenn bestimmte Kriterien zutreffen.
Inwieweit eine Reitschule dafür haften muss, wenn ein Kind sich während des Reitunterrichts verletzt, klärte jüngst ein Gericht.
Schüler und Studierende, die einen Ferienjob und/oder ein Praktikum ausüben, sind wie Arbeitnehmer teilweise gesetzlich unfallversichert. Dennoch gibt es Absicherungslücken.