Die Heizung eines Hauses war ausgefallen. Sein Besitzer, der zu Hause arbeitete, wollte nach dem Rechten sehen. Dabei verletzte er sich schwer. Vor Gericht wurde geklärt, ob der Mann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.
Ob ein Arbeitssuchender, der ein unbezahltes Probearbeitsverhältnis eingegangen ist und am letzten Arbeitstag auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause verunfallt, für dieses Unglück einen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung hat, verdeutlicht ein Gerichtsurteil.
Ob ein Arbeitnehmer, der im Homeoffice tätig ist und während der Mittagspause auf dem Weg zum Einkaufen, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, verunfallt, Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung hat, musste jüngst ein Gericht entscheiden.
Inwieweit eine Führungskraft eines Unternehmens, die Kunden der Firma auf einem von seinem Arbeitgeber veranstalteten Ski-Event begleitet, und dabei verunfallt, Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat, musste ein Gericht entscheiden.
Letztes Jahr gab es über 787.400 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Doch nicht in jedem Beruf ist das Arbeitsunfallrisiko gleich hoch, wie Statistikdaten verdeutlichen.
Nach einem schweren Sturz hatte eine Beschäftigte Beschwerden in einer Hand und ihrem Arm. Diese seien nicht auf den Arbeitsunfall zurückzuführen, meinte der gesetzliche Unfallversicherer. Klarheit schaffte schließlich ein vom Sozialgericht angefordertes ärztliches Gutachten.
Nicht nur wegen Corona, auch infolge Wetterwarnungen oder sonstiger Umstände, kann es sein, dass Schüler nicht in der Schule unterrichtet werden, sondern über das Internet zu Hause. In welchen Fällen hier bei einem Unfall die gesetzliche Unfallversicherung leisten muss, zeigt ein Gerichtsurteil.
Wer ein Praktikum oder einen Minijob ausübt, ist während der beruflichen Tätigkeit und auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Dieser gesetzliche Unfallschutz hat jedoch Lücken.
Immer wieder kommt es vor, dass bei einem Mannschaftssport ein Spieler beim Spiel verletzt wird. Ein Oberlandesgericht hatte zu klären, wann Sportler für solche Vorfälle Schadenersatz und Schmerzensgeld leisten müssen.
Das Statistische Bundesamt hat ausgewählte Daten zum Unfallgeschehen mit den Elektrorollern im vergangenen Jahr vorgelegt. Im Vergleich mit anderen Fahrzeugarten zeigen sich zum Teil erhebliche Unterschiede, etwa beim Fahreralter oder der Rolle von Alkohol.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei bestimmten Unfällen. Und selbst wenn der Unfallschutz besteht, sind die Leistungen bei Kindern, insbesondere bei einer unfallbedingten Erwerbsminderung, unzureichend.
Ein Gericht hatte zu entscheiden, inwieweit eine Berufsgenossenschaft nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung verweigern kann, weil bekannt ist, dass der Verunfallte am Vorabend Cannabis eingekommen hat.
Ein Beschäftigter war im Ruhebereich des Betriebes von einem Gabelstapler angefahren worden. Ob ihm für die Folgen die Leistungen der Berufsgenossenschaft zustehen, konnte erst vor Gericht geklärt werden.
Ein forstwirtschaftlicher Unternehmer war beim Spalten von Holz verunglückt. Doch die Berufsgenossenschaft verweigerte ihm die Versicherungsleistung. Ob zu Recht, musste das Münchener Sozialgericht entscheiden.
Der Gast eines Tandem-Sprungs verletzte sich schwer, als er auf dem Boden aufschlug. Für die Folgen belangte er den Veranstalter, aber der berief sich unter anderem auf einen Haftungsausschlusses. Deshalb musste das Kölner Landgericht über 20.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz entscheiden.
Je nach Betriebsgröße gibt es deutliche Unterschiede beim Anteil der Beschäftigten, die während der Berufsausübung einen Unfall erleiden. Dies zeigt eine Auswertung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Mini- und Ferienjobber sowie Praktikanten sind wie normale Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen gesetzlich unfallversichert. Doch nicht jeder Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeit oder sogar innerhalb des Betriebes fällt unter den gesetzlichen Unfallschutz.
Immer wieder gibt es in Mehrfamilienhäusern Ärger, wenn Bewohner Dinge im gemeinsam genutzten Flur oder Treppenhaus abstellen. Kommt es zu einem Unfall, wenn ein anderer die abgestellten Sachen umstellt, stellt sich die Frage, wer für den Schaden haftet.
Eine Bewerberin war bei einem eintägigen, unentgeltlichen Praktikum in dem Betrieb, den sie kennenlernen sollte, schwer gestürzt. Ob sie dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand, entschied letztendlich das Bundessozialgericht.
Ein Flussfischer zog sich während seiner Arbeit eine Blase am Fuß zu. Nachdem sich die Stelle entzündet hatte, musste ein Teil des Fußes amputiert werden. Doch die gesetzliche Unfallversicherung sieht sich nicht in der Pflicht. Wer dann hilft.
Nicht immer kann man auf Verwandte oder Bekannte zurückgreifen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen eine persönliche Unterstützung zum Beispiel für Besorgungen oder im Haushalt benötigt. Es gibt Versicherungspolicen, die auch bei diesem Problem weiterhelfen.
Fahrzeughalter, die unverschuldet in eine Kollision verwickelt werden, haben nicht in jedem Fall einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfall-Entschädigung. Das belegt eine Gerichtsentscheidung.
Auf dem Weg zur oder von der Arbeit bei einem Unfall sein Fahrzeug zu beschädigen, ist ärgerlich. Man kann aber unter Umständen das Finanzamt an den finanziellen Folgen beteiligen.
Letztes Jahr gab es fast 760.500 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Allerdings besteht in manchen Branchen und Bereichen ein bis zu siebenfach höheres Arbeitsunfallrisiko als in anderen.
Es gibt zahlreiche Gründe, warum man auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg in Kauf nimmt. Doch nicht bei jeder Abweichung zum normalen Arbeitsweg bleibt der Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen.
Ein Sozialgericht hatte zu entscheiden, ob ein Unfall, bei dem ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit aus unerklärlichen Gründen umkippt und sich dabei verletzt, über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist.
Ob die Gemeinde auf Schadenersatz und Schmerzensgeld belangt werden kann, wenn eine öffentliche Treppe direkt in ein öffentlich zugängliches Gewässer führt und ein Fußgänger auf den dort rutschigen Treppenstufen verunfallt, hatte ein Gericht zu klären.
Arbeitsunfälle sind in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Allerdings gilt nicht jeder Unfall, der sich während der Arbeitszeit ereignet, als Arbeitsunfall.
Inwieweit ein gesetzlicher Unfallschutz besteht, wenn ein Arbeitnehmer sich möglicherweise bei der Nahrungsaufnahme in der Kantine seines Arbeitgebers mit einem Krankheitserreger infiziert und dadurch krank wird, zeigt ein Gerichtsurteil.
Nicht nur normale Arbeitnehmer, auch Praktikanten, Ferien- oder Minijobber können während der beruflichen Tätigkeit sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Arbeitsplatz verunfallen. Zwar gilt für sie ein gesetzlicher Unfallschutz, doch dieser ist lückenhaft.
Ob ein Unfall als Arbeitsunfall gilt, wenn der Ersatzakku einer E-Zigarette in der Hosentasche eines Arbeitnehmers während der Arbeitszeit explodiert, nachdem er einen Dienstschlüssel in die Tasche gesteckt hat, hatte ein Gericht zu klären.
Wer als Arbeitnehmer verschiedene berufliche Termine außerhalb des Firmensitzes seines Arbeitgebers wahrnimmt, sollte besonders vorsichtig sein, wenn er währenddessen unterwegs eine Kaffeepause einlegt, wie ein Gerichtsurteil belegt.
Es gibt manche Unfälle, die Kinder erleiden können, die über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Dies gilt jedoch bei Weitem nicht für jeden Unfall. Und selbst wenn die gesetzliche Unfallversicherung leistet, bietet sie keinen ausreichenden finanziellen Schutz.
In der gesetzlichen Unfallversicherung können auch vermeintliche Kleinigkeiten wie das Einwerfen einer privaten Post in den Briefkasten während des Arbeitsweges den Versicherungsschutz kosten, wie eine Entscheidung des Bundessozialgerichts belegt