Inwieweit jemand, der im Rahmen eines betrieblichen Events wie einer Weihnachtsfeier verunfallt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, hängt von diversen Kriterien ab. Vor Kurzem hat das Bundessozialgericht dazu auch ein richtungsweisendes Urteil getroffen.
Arbeitgeber können die Lohndaten für die notwendige Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bald nur noch in Form eines digitalen Lohnnachweises übermitteln. Dazu ist ab dem 1. Dezember 2016 ein automatischer Datenabgleich vom Arbeitgeber durchzuführen.
Ob ein Arbeitnehmer, der auf dem Weg zur Arbeit noch zum Arzt und dann erst weiter an seine Arbeitsstelle fährt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn er währenddessen verunfallt, zeigt ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts.
Die aktuelle Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass bestimmte Altersgruppen überdurchschnittlich oft unter den tödlich verunglückten Verkehrsopfern zu finden sind.
Ob jemand unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn er im Rahmen einer Fahrgemeinschaft auf dem Heimweg von der Arbeit verunglückt, obwohl der Fahrer vom normalen Arbeitsweg abgewichen ist, zeigt ein Gerichtsurteil.
Betriebliche Sportangebote fördern in der Regel nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Teamgeist der Mitarbeiter. Passiert während einer solchen Veranstaltung ein Unfall, greift der gesetzliche Unfallschutz jedoch nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Wie Statistiken zeigen, verunfallte 2012 rund jeder zehnte Bundesbürger so schwer, dass eine ärztliche Behandlung notwendig war. In welchen Bereichen das Unfallrisiko besonders hoch ist.
Obwohl die Zahl der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle in Deutschland gesunken ist, verunglücken immer noch knapp 1,1 Millionen Arbeitnehmer während ihrer beruflichen Tätigkeit. Für 880 Arbeitnehmer endete ein entsprechender Unfall sogar tödlich.
Wer von zu Hause aus seinem Beruf nachgeht, sollte sich im Klaren sein, dass viele Tätigkeiten gerade im häuslichen Umfeld nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.
Eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung, verursacht durch eine Krankheit oder einen Unfall, hat meist dramatische Folgen für die Einkommenssituation des Betroffenen und seiner Familie. Mit der passenden Absicherung lassen sich zumindest die finanziellen Folgen auffangen.
Die Zahl der verunglückten Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen ist im ersten Halbjahr 2013 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2012 geringfügig gesunken. Für den einzelnen Betroffenen bringt ein solcher Unfall jedoch oftmals auch finanzielle Nachteile. Wie sich diese vermeiden lassen.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen von Kindern nur im begrenzten Rahmen. Sie greift beispielsweise nicht bei Verletzungen, die sich die Sprösslinge in der Freizeit zuziehen. Aber es gibt Möglichkeiten, den Nachwuchs rund um die Uhr abzusichern.
Wird bei einem Verkehrsunfall jemand verletzt, muss normalerweise der Unfallverursacher für die Schmerzens- und Schadensersatz-Forderungen aufkommen. Doch auch wenn der Schuldige flüchtet oder nicht versichert ist und die entstandenen Kosten nicht zahlen kann, gibt es für Betroffene Hilfe.
Sport ist zwar gesund, birgt aber auch Verletzungsgefahren. Wie sich Hobbysportler absichern können, um im Fall des Falles wenigstens finanziell gut aufgestellt zu sein.
Das Risiko als Autofahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, besteht immer – auch im Urlaub. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man sich als Unfallbeteiligter im Ausland verhalten muss, um Schwierigkeiten zu vermeiden.
Ob Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht, wenn ein Versicherter nach Feierabend auf dem Weg zum Firmenbriefkasten verunglückt, wurde kürzlich vor Gericht geklärt.
Da gemeinsame Sportaktivitäten nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Teamgeist fördern, bieten viele Firmen Betriebssportprogramme an. Die teilnehmenden Arbeitnehmer stehen jedoch nur unter dem Schutz der gesetzlicher Unfallversicherung, wenn bestimmte Kriterien zutreffen.
Inwieweit eine Reitschule dafür haften muss, wenn ein Kind sich während des Reitunterrichts verletzt, klärte jüngst ein Gericht.
Schüler und Studierende, die einen Ferienjob und/oder ein Praktikum ausüben, sind wie Arbeitnehmer teilweise gesetzlich unfallversichert. Dennoch gibt es Absicherungslücken.