Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu massiven Behinderungen der Rettungskräfte, weil Auto- und Lkw-Fahrer auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen keine ordnungsgemäße Rettungsgasse gebildet haben. Wer sich so verhält, muss künftig mit empfindlichen Strafen rechnen.

Mitte September 2016 war es in weiten Teilen Deutschlands über 30 Grad heiß. Ein Jahr zuvor gab es zur gleichen Zeit in vielen Gegenden, wie zum Beispiel im Erzgebirge, Schnee. Angesichts dieser Wetterkapriolen stellt sich die Frage, wann man von Sommer- auf Winterreifen wechseln soll.

Wer beabsichtigt, einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen, um das gleiche Risiko mit einer vermeintlich günstigeren Policen bei einem anderen Versicherer abzusichern, muss unter Umständen im Schadenfall mehr zahlen, als er durch die Prämienersparnis einspart.

Die Angst, wenn man einem Verletzten in einer Notsituation hilft, dabei Fehler zu begehen und deshalb belangt zu werden, ist unnötig. Wer jedoch von vornherein keine Erste Hilfe leistet, obwohl es notwendig und möglich wäre, macht sich sogar strafbar.