Lange Zeit gab es beim Führerschein der Klasse AM – umgangssprachlich Mopedführerschein genannt – unterschiedliche Regelungen. In einigen Bundesländern konnte er erst mit 16 Jahren, in anderen mit 15 Jahren gemacht werden. Mittlerweile gilt bundesweit ein Mindestalter von 15 Jahren.

In einer Waschstraße wurde ein Fahrzeug beschädigt, weil bei einem davor befindlichen Auto der Heckscheibenwischer abgerissen worden war. Das Landgericht Stendal hatte sich anschließen mit der Frage der Haftung zu befassen.